Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sandoz Pharmaceuticals AG
(Ausgabe vom 1. November 2022; ersetzt alle früheren Ausgaben)
Sandoz Pharmaceuticals AG
Suurstoffi 14
CH-6343 Rotkreuz
Tel. +4141 763 74 11
Fax +4141 763 74 00
[email protected]
www.sandoz-pharmaceuticals.ch
www.mysandoz.com
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Sandoz Pharmaceuticals AG (nachfolgend Sandoz genannt) und ihren Kunden. Der Kunde akzeptiert mit Vertragsschluss resp. Bestellung diese Geschäftsbedingungen gänzlich und unbeschränkt als Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen Sandoz und dem Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sandoz gehen anderslautenden Bedingungen des Kunden vor.
2. Preisbestimmungen
Die Fakturierung erfolgt zu den im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisen. Der Kunde kann die aktuellen Preise bei Sandoz anfragen. Publizierte Kataloge mit Produkten (Print, Internet etc.) dienen nur der Information und stellen keine verbindlichen Offerten dar. Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer und weiterer Abgaben.
3. Lieferbedingungen
3.1 Mindestbestellwert und Logistikzuschlag
Auf allen Bestellungen ab einem Bestellwert von Fr. 500.- wird ein auf dem Bestellvolumen basierender Logistikzuschlag erhoben. Wird dieser Mindestbestellwert nicht erreicht, so ist ein pauschaler Zuschlag zu bezahlen. Der Logistikzuschlag ist von jeglicher Rückerstattung ausgeschlossen. Wünscht ein Kunde eine Expresslieferung, so werden ihm die dadurch entstehenden Zusatzkosten verrechnet. Der Kunde erhält einen detaillierten Lieferschein.
3.2 Lieferannahme und Gewährleistung
Sandoz leistet Gewähr, dass die Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen den Vorgaben der Guten Distribution Praxis (GDP) entsprechen. Der Kunde hat die ausgelieferten Produkte und/oder Dienstleistung unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und allfällige Mängel zu überprüfen. Sofort erkennbare Mängel sind innert 2 Arbeitstagen nach Erhalt, nicht sofort feststellbare Mängel innert 2 Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich bei Sandoz anzubringen. Andernfalls anerkennt der Kunde, dass die Lieferung vertragsgemäss erfolgte und sich die Produkte in einem einwandfreien Zustand befunden haben und/oder die Dienstleistungen einwandfrei erbracht worden sind. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, soweit gesetzlich zulässig, mit Ausnahme des Spezialfalls von Ziff. 4.4.
3.3 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Sandoz. Sandoz ist berechtigt, ihren Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
4. Rücknahmen
4.1 Beanstandungen
Beanstandungen sind Meldungen über mangelhafte Lieferungen (falsche Menge, falscher Artikel, Beschädigungen etc.), die innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Auslieferung/Erbringung, telefonisch oder schriftlich beim Kundendienst von Sandoz eingehen. Der Kunde hat die Möglichkeit, mit dem Kundendienst die bevorzugte Korrektur dieser mangelhaften Lieferung (z.B. durch Nachlieferung, Gutschrift oder Retouren) zu vereinbaren.
4.2 Retouren
Retouren sind physische Produkterücksendungen an Sandoz, welche den Rücknahmebedingungen von Sandoz entsprechen müssen. Retouren haben stets über den Lieferweg zu erfolgen, die zurückgesendeten Produkte müssen bei Sandoz direkt gekauft worden sein. Wurden die Produkte über einen Grossisten bezogen, müssen die Produkte an den Grossisten zurückgesandt werden. In diesem Falle gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Grossisten.
4.3 Rücknahmebedingungen
Basierend auf der Guten Distribution Praxis (GDP) werden folgende Produkte nicht zurückgenommen und nicht gutgeschrieben:
- Ärztemuster oder Produkte, welche mit Selbstklebeetiketten versehen sind;
- Nicht originalverpackte Produkte;
- Geöffnete Produkte;
- Produkte bei welchen die einwandfreie Lagerung nicht nachgewiesen werden kann.
- Betäubungsmittel
- Kühlprodukte
4.4 Vergütung
Werden die Rücknahmebedingungen erfüllt, leistet Sandoz eine Rückvergütung zu 100% des letzten Nettopreises, sofern diese maximal drei Monate und mindestens einen Tag vor dem Verfallmonat physisch an Sandoz zurückgesandt wird. Die Ware muss direkt bei Sandoz gekauft worden sein, um für eine Vergütung zu qualifizieren.
5. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist vom Kunden binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Sofern gegen die Rechnung bis zum Fälligkeitstermin keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen befindet sich der Käufer ohne Weiteres und ohne Mahnung oder Setzung einer Nachfrist in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist Sandoz berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder eines mit ihm konzernverbundenen Unternehmens kann Sandoz auch bereits bestätigte Lieferungen an den Kunden sistieren. Bei Zweifel an der Einhaltung der Zahlungsbedingungen kann Sandoz eine Vorauszahlung verlangen. Sandoz ist berechtigt, Guthaben oder Gegenforderungen des Kunden gegen Sandoz mit Forderungen der Sandoz gegen den Kunden ohne weitere Vereinbarung zu verrechnen.
6. Haftung / Übergang von Nutzen und Gefahren / Höhere Gewalt
6.1 Haftung
Sandoz haftet nur für Schäden, die dem Kunden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Sandoz entstanden sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Sandoz haftet insbesondere nicht für mittelbaren oder indirekten Schaden.
6.2 Übergang von Nutzen und Gefahr
Liefert Sandoz die Produkte und/oder Dienstleistungen durch den eigenen Lieferdienst oder durch einen Drittanbieter so gehen Nutzen und Gefahr mit der Übergabe auf den Kunden über. Erfolgt die Lieferung mit der Post, so gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe an die Post auf den Kunden über.
6.3 Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt ist Sandoz für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von ihren vertraglichen Pflichten befreit. Jede Haftung für Schäden, welche durch Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt entstehen, ist ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten Naturkatastrophen, Kriegsereignisse, Streiks, behördliche Eingriffe und alle weiteren Produktions- und Vertriebshindernisse, welche nicht von Sandoz zu vertreten sind.
7. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sandoz behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es sind die AGB in der jeweils gültigen Fassung anwendbar. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf www.sandoz-pharmaceuticals.ch und www.mysandoz.com publiziert.
8. Gerichtsstand und Anwendbares Rechts
Auf die Rechtsgeschäfte zwischen Sandoz und ihren Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Verträge wie das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 anwendbar. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Sandoz. Sandoz behält sich vor, auch an jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte sich eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen oder sollte eine Lücke vorliegen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Im Falle einer unwirksamen Bestimmung oder einer Lücke soll diese durch eine Bestimmung ersetzt bzw. gefüllt werden, wie sie die Parteien bei Vertragsschluss vereinbart hätten, wären sie sich der Vertragslücke bewusst gewesen.
Sandoz Pharmaceuticals AG
Suurstoffi 14
CH-6343 Rotkreuz